Das NOOSE besitzt weitreichende Befugnisse - und ebenso klare Grenzen. Beides steht in der Verfassung des Staates San Andreas. Diese Seite erklärt, was wir dürfen, worauf wir uns dabei stützen und wo unsere Befugnisse enden.
Das NOOSE ist neben dem LSPD eine Strafverfolgungsbehörde des Staates und für die Wahrung von Ordnung und Sicherheit verantwortlich. Daraus folgen die vollzugspolizeilichen Standardbefugnisse: Kontrolle, Festnahme, Durchsuchung und Beschlagnahme nach Maßgabe der Gesetze.
Durchsuchungen und Haftbefehle setzen einen erhärteten Rechtsgrund voraus und müssen Ort, Person oder Gegenstand genau bezeichnen, soweit Gesetze nichts anderes regeln.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben ist das NOOSE befugt, nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu erheben, auszuwerten und zu verarbeiten, soweit dies dem Schutz der nationalen Sicherheit oder der Abwehr schwerer Gefahren für den Staat dient.
Daraus folgt außerdem:
Aus diesem Grund erhalten Außenstehende - auch andere Behörden - keinen pauschalen Zugriff auf unseren Aktenbestand.
Bei Gefahren für die nationale Sicherheit, bei terroristischen Bedrohungslagen, bei Angriffen auf staatliche Einrichtungen oder bei vergleichbaren Lagen besitzt das NOOSE ein Koordinationsrecht gegenüber sämtlichen staatlichen Behörden und Einrichtungen.
Ausgenommen von Koordinationsrecht und Mitwirkungspflicht ist das Parliament of San Andreas, die Gerichte, das Constitutional Court und das Office of the San Andreas Attorney General.